D. Am 30. April 2010, mitgeteilt am 4. Mai 2010, erliess der Kreispräsident- Stellvertreter Sur Tasna folgende Verfügung: „1. Dem Gesuch wird im Sinne der Erwägungen entsprochen und der Amtsbefehl des Kreispräsident-Stellvertreters Sur Tasna vom 12. Februar 2009 gegen X. wird vollzogen. 2. Die Kantonspolizei Graubünden wird beauftragt, den Amtsbefehl des Kreispräsident-Stellvertreters Sur Tasna vom 12. Februar 2009 bis spätestens 21. Mai 2010 zu vollziehen, d.h. die noch bestehenden Hindernisse zu entfernen.