C. Am 9. April 2010 reichte Y. erneut ein Vollstreckungsgesuch beim Kreispräsident-Stellvertreter Sur Tasna ein und begehrte, die noch bestehenden Hindernisse mittels Polizeigewalt zu entfernen. Zur Begründung wurde insbesondere ausgeführt, dass X. den vereinbarten Zustand der Zufahrt noch nicht hergestellt habe. Als Beweismittel wurden lediglich Fotoblätter der Kantonspolizei Graubünden vom 27. September 2009 eingereicht, welche aus einem von X. gegen Z., den Ehemann der Gesuchstellerin, angestrengten Strafverfahren stammen. X. beteiligte sich am erneuten Vollstreckungsverfahren nicht.