2. X. wird seine Parzelle Nr. 511 oder einen Teil derselben in absehbarer Zukunft einzäunen. Er verpflichtet sich, die vom Amt für Wald Graubünden gutgeheissene und von der Gemeinde A. bewilligte Einzäunung so zu erstellen, dass die Zufahrtsberechtigten diese für die Durchfahrt ohne Schwierigkeiten, einfach und problemlos öffnen und wieder schliessen können.