durchgehend auf einer Breite von mindestens 2.15 m und bei der (unteren) Einmündung trichterförmig auf eine Breite von mindestens 6 m auslaufend, frei sein müssen (auf der beiliegenden Plankopie der Mutation Nr. 78, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, mit rot markiert). 2. X. wird seine Parzelle Nr. 511 oder einen Teil derselben in absehbarer Zukunft einzäunen.