A. Der Kreispräsident-Stellvertreter Sur Tasna erliess am 12. Februar 2009 auf Gesuch von Y. gegen X. einen Amtsbefehl wegen Besitzesstörung und wies den Gesuchsgegner an, das Versperren bzw. Blockieren der auf seiner Parzelle Nr. 511 zur Parzelle Nr. 169 abzweigenden Zufahrt gemäss Mutationsplan Nr. 78 vom 8. Juni 2005 in Zukunft zu unterlassen und die noch bestehenden Absperrungen und Hindernisse bis am 15. April 2009 definitiv zu entfernen. Nähere Ausführungen zu den Hindernissen, wie z.B. welche Breite die Zufahrt mindestens aufweisen soll, erfolgten nicht.