des X., Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, gegen die Verfügung des Kreispräsident-Stellvertreters Sur Tasna vom 30. April 2010, mitgeteilt am 4. Mai 2010, in Sachen der Y., Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch MLaw Patrick Mark, Chesa Planta, 7524 Zuoz, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Vollziehung eines Amtsbefehls, hat sich ergeben: I. Sachverhalt