Seite 13 — 16 von Fr. 850.-- als angemessen. Mit der Berufung wird in erster Linie die Anrechnung des Lehrlingslohns im dargelegten Umfang angefochten. Ob eine solche Anrechnung, die immerhin 80% des durchschnittlichen Lehrlingslohns ausmacht, im vorliegenden Fall als zumutbar erscheint, wird im Berufungsverfahren - unter Einbezug der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Vaters - vertieft zu prüfen sein.