Erwerbstätigkeit zuzubilligen ist. d) Letzteres ist aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Frage zu bejahen. Von Ausnahmefällen abgesehen wirken Abänderungsentscheide nur für die Zukunft, das heisst vom Zeitpunkt seiner formellen Rechtskraft an. Frühere Massnahmen können daher in der Regel nicht rückwirkend aufgehoben oder modifiziert werden. Besondere Probleme ergeben sich zudem, wenn von einer Partei die Umstellung ihrer Lebensverhältnisse verlangt wird, wie dies etwa beim Umzug in eine billigere Wohnung oder bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Fall ist.