Ebenso wenig hilft der Gesuchsgegnerin der Einwand, während der 18 Jahre dauernden Ehe habe eine traditionelle Aufgabenteilung stattgefunden, bei der sie sich um den Haushalt und das Kind gekümmert habe, während der Gesuchsteller stets im Berufsleben habe stehen und seine Karriere habe vorantreiben können. Die Ehegatten leben nunmehr bereits seit 2005 getrennt, so dass die während des Zusammenlebens praktizierte Rollenverteilung nicht mehr in gleichem Masse nachwirkt. Kommt hinzu, dass bereits im März 2005 erstmalig ein Scheidungsverfahren anhängig gemacht wurde, woraus hervorgeht, dass bereits zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht auf eine Wiedervereinigung mehr bestand.