Seite 9 — 16 44 Jahre und ohne eigentliche Ausbildung könne ihr keine Erwerbstätigkeit mehr zugemutet werden. Ausgehend von einem Minimallohn von Fr. 3'500.--, den heute auch eine ungelernte Arbeitskraft erzielen könne, könne sie heute, entsprechende Stellenbemühungen vorausgesetzt, mit einer Teilzeitbeschäftigung der allgemeinen Erfahrung nach mindestens ein Einkommen von Fr. 2'500.-- pro Monat erzielen. Vor dem Hintergrund der Kriterien von Art.