Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe sie gewusst, dass sie sich im Hinblick auf die Scheidung Gedanken über ihre Zukunft machen musste. Im Alter von 40 Jahren und einem Kind von damals immerhin schon 13 Jahren hätte ihr nach der üblichen Gerichtspraxis zudem eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden können, zumal die gesundheitlichen Probleme erst gegen Ende des Jahres 2006 aktenkundig aufgetaucht seien. Aus diesen Gründen könne sich die Gesuchsgegnerin trotz lebensprägender Ehe nicht auf den Standpunkt stellen, mit