Seite 3 — 16 Die Gesuchstellerin wird gerichtlich verpflichtet, dem Gesuchsgegner eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen bezüglich 7.6% Mehrwertsteuer. 8. (Mitteilung).“ Auf einen gegen diese Verfügung von Y. erhobenen Rekurs trat der Kantonsgerichtsvizepräsident am 7. September 2007 nicht ein.