Im Übrigen wird das Gesuch von Y. abgewiesen (Bezahlung von ausstehenden Krankenkassenprämien). 7. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgerichtspräsidium Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'455.00 - einer Schreibgebühr von Fr. 424.00 - Barauslagen von Fr. 149.00 Total Fr. 2'028.00 werden Y. auferlegt.