C. Mit Eingabe vom 24. Januar 2007 liess Y. beim Bezirksgerichtspräsidenten Landquart ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen gemäss Art. 137 Abs. 2 ZGB respektive für den Fall der Abschreibung des Ehescheidungsverfahrens um Erlass eheschutzrichterlicher Massnahmen einreichen.