B. Am 9. März 2005 liess X. beim Kreispräsidenten Maienfeld als Vermittler die Ehescheidungsklage instanzieren. Nach einer anfänglichen Sistierung des Verfahrens fand am 27. Oktober 2005 die Sühneverhandlung statt, worauf die Parteien eine Teil-Konvention mit einem gemeinsamen Scheidungsantrag unterzeichneten. In der Folge wurde das Verfahren zur weiteren Erledigung an den Bezirksgerichtspräsidenten Landquart überwiesen. Weil sich die Parteien über die Regelung der Nebenfolgen nicht einigen konnten, wurde die Forstsetzung des Verfahrens beantragt. Nach Durchführung des Schriftenwechsels wurde die Hauptverhandlung schliesslich auf den 24. Januar 2007 angesetzt.