5. Die X., Confiserie bringt vor, das Gesuch um sofortige Ausweisung sei einzig und allein deshalb gestellt worden, um den heutigen Pächtern zu schaden. Das Gesuch verstosse gegen den Grundsatz der schonenden Rechtsausübung. Danach handle rechtsmissbräuchlich, wer von mehreren gleichwertigen Möglichkeiten, die ihm zur Ausübung eines Rechts offenstehen, ohne sachlichen Grund gerade diejenige wähle, welche für einen anderen besondere Nachteile mit sich bringe