Sie wurde von der Beschwerdeführerin bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen angefochten. Im Anschluss daran wurde ein mietrechtliches Verfahren bis vor Bundesgericht durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der "Mietvertrag" für ungültig erklärt wurde. In Anbetracht dieser Umstände erweist es sich als sachgerecht, das Rechtsverhältnis auch in Bezug auf die Rückabwicklung des nichtigen Vertragsverhältnisses (unter Annahme eines faktischen Vertragsverhältnisses) wie eine Mietrechtsstreitigkeit zu behandeln.