Die in Frage stehenden Räumlichkeiten wurden gestützt auf einen als "Mietvertrag" bezeichneten Pachtvertrag der Beschwerdeführerin übergeben. Trotz der im Nachhinein festgestellten Ungültigkeit dieses Vertrages wurde das Pachtverhältnis während mittlerweile 4 ½ Jahren ausgeübt und wie ein gültiges Vertragsverhältnis gehandhabt. Die Kündigung des Vertrages wurde unter Einhaltung der mietrechtlichen Kündigungsvorschriften vorgenommen. Sie wurde von der Beschwerdeführerin bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen angefochten.