Vorliegend wurden der X., Confiserie die Mieträumlichkeiten aufgrund eines Pachtvertrags vom 31. März 2004 übergeben. Mit Urteil vom 26. Oktober 2007 erklärte das Bezirksgericht Plessur diesen Vertrag für ungültig. Am 4. Dezember 2008 bestätigte das Bundesgericht diesen Entscheid letztinstanzlich. Es stellt sich daher die Frage, welche Konsequenzen sich aus der Ungültigerklärung des Vertrages ergeben, insbesondere in Bezug auf das zu beurteilende Ausweisungsgesuch.