3. Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei eine mündliche Hauptverhandlung mit Augenschein durchzuführen. In der Begründung führt sie aus, mit dem Augenschein wolle sie aufzeigen, welcher Aufwand notwendig sei, um die Übergabe des Betriebes einigermassen vorbereiten zu können. Es solle nachgewiesen werden, dass die Fortführung des Betriebes durch die Beschwerdegegner keineswegs dermassen einfach sei, wie sich diese dies vorstellen würden.