Das Rechtsbegehren lautet wie folgt: 1. Die angefochtene Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Das Ausweisungsgesuch sei abzuweisen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit an den Kreispräsidenten B. zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 4. Es sei eine mündliche Hauptverhandlung durchzuführen. 5. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zuzuerteilen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.