Seite 2 — 10 beantragte mit Vernehmlassung vom 22. Dezember 2008 Abweisung des Gesuches, soweit darauf einzutreten sei. F. Mit Entscheid vom 30. Dezember 2008 verfügte der Kreispräsident B. die Ausweisung der X., Confiserie per 31. Januar 2009. Die Ausweisungsverfügung erging unter Hinweis auf die Straffolgen gemäss Art. 292 StGB. G. Am 14. Januar 2009 reichte die X., Confiserie fristgerecht Beschwerde gegen die Ausweisungsverfügung vom 30. Dezember 2008 beim Kantonsgerichtspräsidium ein. Das Rechtsbegehren lautet wie folgt: