12. Die Kosten der Rekursverfahren von Fr. 3'600.-- zuzüglich einer Schreibgebühr von Fr. 1'200.--, total somit Fr. 4'800.--, gehen zu 2/5 zu Lasten von X. und zu 3/5 zu Lasten von Y., die überdies verpflichtet wird, X. für das Rekursverfahren reduziert mit Fr. 2’400.-- ausseramtlich zu entschädigen.