Trip Trap, Inlineskates, Fahrräder, oranger Kinderwagen) unter Zuhilfenahme einer Zügelfirma abzuholen. Gleichzeitig wird der Rekurrent unter der Androhung der Ordnungsbusse im Sinne von Art. 292 StGB verpflichtet, die genannten Sachen - soweit das nicht bereits erfolgt ist - der Rekurrentin und den Kindern herauszugeben.