17. Zusammenfassend gilt demnach festzustellen, dass sich der monatliche Gesamtbedarf der Rekurrentin und der gemeinsamen Kinder nach Massgabe der bisherigen Lebenshaltung grundsätzlich auf Fr. 13'400.-- beläuft (allgemeine Lebenshaltungskosten Fr. 6'400.--, Wohnkosten Fr. 2'100.--, Krankenkasse Fr. 880.--, weitere Gesundheitskosten Fr. 300.--, Steuern Fr. 1'790.--, Telekommunikation / TV / Versicherungen Fr. 329.--, zusätzlich übernommene Kinderkosten Fr. 276.--, Hobbys Ehefrau Fr. 225.--, Ferien Fr. 700.--, Auto Fr.