Es liegt deshalb nicht nur am Rekurrenten, dieser grossen Zusatzbelastung Rechnung zu tragen, sondern es darf auch von der Rekurrentin erwartet werden, dass sie befristet und in geringfügigem Mass durch Einsparungen in ihrem eigenen Haushalt einen Beitrag leistet. Verlängert wurde der Schulaufenthalt nicht und beantragt wurde eine Berücksichtigung der Schule bis Juli 2009. Entsprechend erscheint es gerechtfertigt, den monatlichen Bedarf im Zeitraum von August 2008 bis Juli 2009 um einen Betrag von Fr. 2'000.-- zu erhöhen.