Sollte B. besonders gefördert werden und nicht die Realschule besuchen, wären aber auch dann - allerdings wohl deutlich geringere - Zusatzkosten angefallen, wenn er etwa eine private Sekundarschule in der Schweiz, namentlich im Engadin (R., S.), besucht hätte. So lässt sich durchaus fragen, ob es naheliegend war, den Sohn, welcher trotz Fortschritten bei seinen Lese- und Schreibschwächen (vgl. KB 44) für die Realschule eingeteilt wurde, mit einem Besuch der Schule in I. gleich mittelschulreif zu machen.