Seite 49 — 61 B. als Folge des Verhaltens der Mutter verstünden (Ordner 2 act. 65). Die Frage seiner Frau bezüglich der Schulwahl erübrige sich. Anträge seien ohne Kenntnis der Kosten nicht bearbeitbar. Der Sachverhalt sei von ihm über Monate angesprochen worden; eine Antwort seiner Frau sei ausgeblieben.