In der Folge forderte die Rekurrentin den Rekurrenten auf, ihr allfällige eigene Ideen mitzuteilen und allenfalls mit B. zu besprechen. Unter Hinweis, dass die Annmeldefrist für die Schule in I. bald ablaufe, ersuchte sie den Rekurrenten, ihr seine Meinung bis 31. Juli 2008 mitzuteilen. Bereits mit Schreiben vom 24. Juli 2008 teilte der Rekurrent dem Rechtsvertreter der Rekurrentin mit, dass sich die schulischen Probleme von