fd) Weiter macht die Rekurrentin geltend, für die Fahrzeuge (Autos, den Oldtimer, Motorrad, Boot) seien jährlich rund Fr. 20'000.-- angefallen. Im Dossier "Gelebter Lebensstandard der Familie X. und Y. der letzten Jahre" wurde zumindest darauf hingewiesen, dass zum Standard der Familie auch die betreffenden Fahrzeuge gehörten. Fraglos braucht nun die Rekurrentin nicht für die von ihrem Mann benützten Fahrzeuge, wozu auch der Oldtimer und das Boot gehören, aufzukommen. Ausser Frage steht jedoch, dass der Rekurrentin bis anhin ein Fahrzeug zur Verfügung stand.