f) In ihrer Rekurseingabe behauptet die Rekurrentin, es seien weitere Aufwendungen durch ihren Ehemann beglichen worden. Soweit weitere Auslagen für die Kinder geltend gemacht werdem, gilt darauf hinzuweisen, dass die in der Zusammenstellung erwähnten Kosten für die Musikschule, Nachhilfe, die Spielgruppe und das MuKi-Turnen, das Reiten, Vereine und Skifahren bereits in der Aufstellung jener Auslagen figurieren, welche über Kartenbezüge gedeckt wurden.