ec) Der Rekurrent kam eingestandenermassen zusätzlich auch für die Schulkosten seiner Tochter A. auf. Diese belaufen sich gemäss Beleg auf Fr. 2'152.-- oder monatlich Fr. 180.--. Alsdann behauptet er, er habe ihr teilweise auch Schulbücher bezahlt. Gerechtfertigt erscheint somit ein Schulbeitrag von monatlich Fr. 220.--. Seinem Sohn hat er die Mitgliedschaft im Skiclub von Fr. 450 (monatlich Fr. 38.--) und die Jahresmitgliedschaft im Golfclub von Fr. 215.- - (monatlich Fr. 18.--) beglichen. Auch diese Beiträge sind anzurechnen.