zusammen mit den Kindern Auslagen von Fr. 5'745.85. Für den Oktober 2007 wurden Fr. 4'491.85 und für den November Fr. 6'676.30 ausgewiesen. Im Dezember beliefen sich die Auslagen schliesslich auf Fr. 7'843.10. Im Schnitt benötigte die Rekurrentin für sich und ihre Kinder rund Fr. 6'190.--. Es mag nun durchaus sein, dass die eine oder andere Auslage, die in einem Haushalt wie dem der Rekurrentin nur von Zeit zu Zeit anfällt, in diesen vier Monaten gerade nicht anfiel. Insofern erscheint es gerechtfertigt, den Bedarf auf Fr. 6'400.-- und damit in den Bereich des vom Bezirksgerichtspräsidenten berücksichtigten Betrags zu erhöhen. Es besteht darüber hinaus aber kein Grund, davon ab-