Seite 42 — 61 diesen Monaten für die allgemeine Lebenshaltung angefallenen Kosten entsprechen mit anderen Worten jenen, die auch während intakter Ehe für die Ehefrau und Kinder anfielen. Es mag nun durchaus sein, dass die Rekurrentin - wie der Rekurrent behauptet - während intakter Ehe geringere Bezüge machte. Das war ja offenbar dann auch der Grund, weshalb der Rekurrent die Karten sperrte. Während intakter Ehe machte der Rekurrent jedoch seinerseits auch Bezüge, mit denen er nicht nur eigene Auslagen deckte, sondern auch an den Familienunterhalt beisteuerte.