Bei den Aufwendungen für den täglichen Bedarf, den Kosten der Ferien und der Hobbys halten sich die Veränderungen in Grenzen. Je grösser der Überschuss bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen ist, desto mehr beruht letztlich die Feststellung, es würden im Rahmen einer Berechnung nach Existenzminima und Überschussverteilung nur Mittel für die Bestreitung der bisherigen Lebenshaltung zugesprochen, lediglich noch auf einer Vermutung bzw. - aus Sicht der unterhaltsberechtigten Person - auf einer reinen Behauptung.