b) Der Rekurrent ist Architekt. Er arbeitet zu einem geringen Teil in unselbständiger Erwerbstätigkeit. Den Hauptteil des Einkommens erzielt er durch den Kauf von Liegenschaften, die er umbaut und alsdann vermietet. Für das Jahr 2007 wies er gemäss definitiver Veranlagungsverfügung Einkünfte von total Fr. 488'650.-- und - unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen Abzüge - ein Reineinkommen von Fr. 206'470.-- aus. Rechnet man die für die Bemessung des tatsächlichen Einkommens nicht beachtlichen steuerlichen Abzüge auf, ergibt sich ein Einkommen von rund Fr. 261'500.--.