Allerdings gehe ihr dann auch die Rechtsmittelinstanz nicht verlustig. Diese Nach- und Vorteile abwägend, stehe es im Ermessen der Rekursinstanz, ob sie die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückweise oder ob sie selbst entscheide, damit endlich die Frau und die Kinder den ihnen zustehenden Standard wieder leben könnten.