Seite 34 — 61 kapazität bzw. die Leistungsfähigkeit der Ehegatten. Auf diesen Punkt ist demnach als erstes einzugehen. 12. Unbestritten blieb, dass die Rekurrentin über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Desgleichen steht ausser Frage, dass sie als Mutter von vier Kindern nicht in der Lage ist, zusätzlich noch einem Erwerb nachzugehen.