Weiter veranschlagte er Mietkosten von Fr. 2'100.--, Krankenversicherungsprämien von Fr. 880.--, weitere Versicherungs- und Telekomkosten von Fr. 425.-- und Fr. 68.-- sowie zusätzliche Auslagen für die Kinder von Fr. 4'000.--. Die Steuern veranschlagte er auf approximativ Fr. 1'135.--. Schliesslich wies der Bezirksgerichtspräsident darauf hin, dass nach der Rechtsprechung kein Zuschlag von 20 % mehr gerechtfertigt sei. Gleichwohl sei ein solcher Zuschlag "als Notlösung" zu gewähren. Gestützt darauf erhöhte er den Bedarf um Fr. 550.-- und errechnete so einen Gesamtbedarf von Y. und den Kindern von gesamthaft Fr. 10'773.- im Monat.