Seite 31 — 61 Ferienrecht in Betracht fällt - umso mehr zwischen D. und ihrem Vater erst einmal über stundenweise Besuche eine tragfähige Beziehung aufgebaut werden. Davon kann - wie bei C. - erst dann ausgegangen werden, wenn D. durch regelmässige Besuche beim Vater über das Wochenende auf Aufenthalte von noch längerer Dauer vorbereitet ist. Das ist - wird der Regelung nachgelebt - Ende 2010 der Fall. Wiederum erscheint ein Ferienrecht von zwei Wochen dem Alter von D. und den Umständen angemessen (Urteil 5C.221/2006 des Bundesgerichts vom 16. Januar 2007 E.2.2.; BGE 130 III 585;