Wie wichtig der Wunsch, über die Freizeit selbst zu bestimmen, für ein Kind bzw. Jugendlichen mit zunehmenden Alter wird, hat sich nachgerade bei A. im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Streit über die Teilnahme an einem Reitturnier gezeigt. Alsdann wird mit einem Ferienrecht von drei Wochen auch - wie noch darzulegen sein wird - eine für sämtliche Kinder eher nachvollziehbare Ferienregelung getroffen. Schliesslich ist auch davon auszugehen, dass A. und B. - sollte ein entsprechender Wunsch bestehen - von sich aus bereit sind, das vom Vater angebotene grosszügigere Ferienrecht zu nutzen.