Zum anderen wird mit einem solchen Ferienrecht aber auch dem Alter von B. und A. Rechnung getragen. Denn mit einem Ferienrecht von drei Wochen wird ihnen vermehrt Zeit belassen, in den Ferien - ohne dass dies zu Lasten allein eines Elternteils ginge - den sich zusätzlich entwickelnden eigenen Interessen (Ferien- oder Sportlager, Sprachkurse im Ausland) nachzugehen. Wie wichtig der Wunsch, über die Freizeit selbst zu bestimmen, für ein Kind bzw. Jugendlichen mit zunehmenden Alter wird, hat sich nachgerade bei A. im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Streit über die Teilnahme an einem Reitturnier gezeigt.