In diesem Sinn kann es der Rekurrent gar nicht recht machen. Sorgt er für die Betreuung durch eine Drittperson, ist es nicht recht, weil die Rekurrentin die Babysitterin nicht oder nur entfernt kennt und die Verantwortung dann für diese Person bei Tätigkeiten mit einem gewissen Risiko vorweg zu gross sein muss. Sorgt er nicht für eine Drittbetreuung, wiegt das aber ebenfalls schwer. Geht es aber in Ordnung, wenn nicht eine