Seite 13 — 61 7. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2009 teilte der Rechtsvertreter von X. dem Kantonsgericht mit, dass er Kenntnis darüber erhalten habe, dass die Rekursgegnerin, die seit der Trennung in F. gelebt habe, nunmehr mit den Kindern nach U. gezogen sei. Nachdem die stets wechselnden Bedingungen eine Vergleichslösung verunmöglichen würden, ersuche er um den Entscheid in der Sache.