Seite 7 — 61 zu. Er setzte die Unterhaltsbeiträge für die Kinder auf je Fr. 1'500.-- im Monat fest. Der Gesuchstellerin sprach er monatlich Fr. 12'125.-- zu. Die Besuchsrechtsregelung erfolgte für jedes Kind individuell. Er verpflichtete den Gesuchsgegner zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von CHF 5'000.--. Alsdann erklärte er die Gesuchstellerin für berechtigt, ihre Effekten unter Voranmeldung von 15 Tagen in E. abzuholen. Schliesslich verpflichtete er den Gesuchsgegner, der Gesuchstellerin die Schlüssel der F. Wohnung innert 15 Tagen zuzustellen.