7. Nachdem eine Richterin des Bezirksgerichts Maloja am 27. Oktober 2008 zusätzlich die Kinder A. und B. angehört hatte, erliess der Bezirksgerichtspräsident Maloja am 5. November 2008 eine weitere Eheschutzverfügung. Darin wies er die Obhut über die Kinder der Gesuchstellerin