5. Mit Schreiben vom 25. September 2008 stellte der Rechtsvertreter von Y. beim Bezirksgerichtspräsidenten Maloja den Antrag, es sei ihm die Möglichkeit zur Einreichung einer Replik einzuräumen. Diesem Ersuchen gab der Bezirksgerichtspräsident Maloja statt. 6. In ihrer daraufhin am 13. Oktober 2008 eingereichten Replik liess Y. folgende Anträge stellen: A) Formeller Antrag Es seien die Kinder A. und B. richterlich anzuhören betr. Zuteilung der Obhut und der Elterlichen Gewalt sowie der Besuchsrechte. B) Materielle Anträge