1b. ab dem 1. Januar 2009 insgesamt CHF 10'692.00 und zwar • an den Unterhalt der Kinder A., B., C. und D. je einen monatlichen zum Voraus zahlbaren Unterhaltsbetrag von je CHF 1'500.00 zuzüglich gesetzlicher und/oder vertraglicher Kinderzulagen und • der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt gesamthaft monatlich und im Voraus CHF 4'692.00. Einer anderen Verteilung zwischen Gesuchstellerin und Kindern widersetzt sich der Gesuchsgegner ausdrücklich nicht, sofern der Betrag von CHF 10'692.00 nicht überschritten wird.