2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. Januar 2008 an den Unterhalt der Kinder A., B., C. und D. je einen monatlichen zum Voraus zahlbaren Unterhaltsbetrag von CHF 1'200.-- zuzüglich allfälliger gesetzlicher und/oder vertraglicher Kinderzulagen zu bezahlen. 3. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. Januar 2008 an ihren persönlichen Unterhalt monatlich und im Voraus zahlbar den Betrag von CHF 14'323.-- zu bezahlen; unter dem Vorbehalt der Rektifikation.