Am 11. Juli 2008 stellte die Ehefrau ein weiteres Gesuch um Erlass eheschutzrichterlicher Massnahmen, wobei folgende Anträge gestellt wurden: 1. Es sei dem Gesuchsgegner ein Termin anzusetzen, an welchem die Gesuchstellerin die Liegenschaft an der H. in E. betreten kann, um ihre persönlichen Effekten (Kleider, Wäsche, Nähmaschine, persönliche Bücher, Inlineskates, ihr persönliches Buffet als Geschenk ihrer Eltern, ihr persönliches Klavier samt Stuhl aus Kindszeiten und ihre drei von ihren Eltern geschenkten Teppiche, Fahrrad, Samsonite Kosmetikkoffer, ein Koffer, verschiedene